Antrag auf Betreiben einer Grützmühle, Kemme 1847

von Herrmann Roffmann

Der Antrag:

Königliches Amt in Hildesheim

Gehorsamste Anzeige

 

Kemme [...]

 

Ich halte es für meine Pflicht, Königlichem Amte unterthänigst anzuzeigen, daß ich mich in den Besitz einer Handmühle gesetzt habe, worauf etwas Hafergrütze bereitet wird. Der Erwerb ist für mich so unbedeutend, für Andre, die ein ähnliches Geschäft treiben, so wenig nachtheilig, daß ich nicht fürchten darf, in dieser kleinen Handthierung gestöhrt zu werden; falls aber dennoch die Abgunst so groß sein sollte, daß Königliches Amt dadurch behelliget werden mögte, so ersuche ich dasselbe hiermit gehor-samst, mich gütigst in Schutz zu nehmen.

            Ich verharre mit vollkommenster Hochachtung

 

Kemme den 2ten Novbr.1847         Hermann Roffmann

 

Quelle:

Amt Hildesheim                       Regiminalia

                                               Handel und Gewerbe

Acta

  

das Gesuch des Hermann Roffmann zu

Kemme um Concession zu einer Hand-

grützemühle und zum Verkauf selbst

verfertigter Grütze.

 

1847/8

Mühlenmuseum Gifhorn, 2007

 


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