von Herrmann Roffmann
Der Antrag: Königliches Amt in Hildesheim Gehorsamste Anzeige
Kemme [...]
Ich halte es für meine Pflicht, Königlichem Amte unterthänigst anzuzeigen, daß ich mich in den Besitz einer Handmühle gesetzt habe, worauf etwas Hafergrütze bereitet wird. Der Erwerb ist für mich so unbedeutend, für Andre, die ein ähnliches Geschäft treiben, so wenig nachtheilig, daß ich nicht fürchten darf, in dieser kleinen Handthierung gestöhrt zu werden; falls aber dennoch die Abgunst so groß sein sollte, daß Königliches Amt dadurch behelliget werden mögte, so ersuche ich dasselbe hiermit gehor-samst, mich gütigst in Schutz zu nehmen. Ich verharre mit vollkommenster Hochachtung
Kemme den 2ten Novbr.1847 Hermann Roffmann
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Quelle: Amt Hildesheim Regiminalia Handel und Gewerbe Acta
das Gesuch des Hermann Roffmann zu Kemme um Concession zu einer Hand- grützemühle und zum Verkauf selbst verfertigter Grütze.
1847/8 |
Mühlenmuseum Gifhorn, 2007
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