Ehevertrag vom 13.Juli 1784 zur Hochzeit von Conrad R. *ca.1760 und Elisabeth Könnecker(n)

Ausschnitt der Originalurkunde (aus dem Staatsarchiv Hannover):

Die ins Hochdeutsche überseztze (transkribierte) Fassung des gesamten Vertrages:

No 24
Praesentibus
Hr Amtmann Schnurbusch
et me  Amtschbr. Pfingsthorn

Actum Steurwald
d 13 Julii 1784

Dato ist folgende Christliche und unwiderrufliche Eheberedung zwischen dem Wittwer Conrad Roffmann aus Kemme als Bräutigam an einem und der Jungfer Maria Elisabeth Könnecken daselbst als Braut am anderen theile verabredet und geschlossen worden.Zeitliche Güter betreffend, so freyet der Bräutigam seiner Braut zu einen Morgen Erbland wovon 1 Vorling beym Adelumschen Pfarrlande in Mehrsfelde der ander Vorling aber in Buschfelde bey Johann Ölven aus Kemme belegen,[Eingefügt: ein bereitetes Bette, eine Kuh, ein Schwein] wie auch sein sonstiges sämtliches Vermögen.Darhingegen heirathet die Braut ihrem Bräutigam zu einen Vorling Erbland, wovon ein Morge auf den Ahstedter Felde bey Harm Lütgen und Möller, und der Vorling daselbst bey Lucas Warmbold belegen.Von dem Morgen behaltet sich jedoch
der Braut Vater Joh. Henrich Könnecken den Genuß Zeit lebens bevor, eine Kuh, [Eingefügt: und 2 Färsen ingleichen ein Bette einen Coffre] so vorräthig, im
gleichen einen Platz an dem Dorfe Kemme. Todesfälle der Verlobten betreffend wollen angehende Eheleute nach beschehener Copulation und Beschrittenen Ehebette einer des andern Erbe seyn. Zeugen nebst denen Verlobten hiebey waren der Braut Vater Joh. Henr. Könnecken aus Kemme Behrend Henrich Peters aus Felbergen
des Bräutigams Stiefsohn Joh. Henr.Giesecken, des Bräutigams Bruder Ahrend Roffman und der Krigwerber Bartold Roffmann aus Kemme deßen zu wahren urkund ist gegenwärtige Ehestiftung zu protocoll gebracht denen Interessenten und Zeugen verlesen und nach geschehener nochmahliger Ratihabition der Interessenten da keine Gutsherrschaft nach Angabe der Interessenten dabey [...]neurriret, die Gerichtliche Confirmation von Amts- und Gerichts wegen Facto jure [hier: Falvo!] [...]
sissimi et enjusumque tertii ertheilet ut supra in fidem
W. Pfingsthorn

Erklärung:
Ratihabition – Amtssprache; Genehmigung, Bestätigung

Die mit [...] gekennzeichneten Stellen sind auf Grund der Qualität der Vorlage schlecht lesbar; die Berufsangabe „Krigwerber“ (eine Person, die Soldaten anwirbt) für Bartold Roffmann ist nicht sicher.


Familienforschung/Familienarchiv Roffmann