Grundsätzlich kann jede Person ein Wappen führen. Sofern der oder die
Wappenstifter nichts anderes verfügt haben gilt:
bei unehelichen Nachkommen kann bzw. darf nicht das Wappen der Mutter oder des Großvaters
mütterlicherseits weitergeführt werden. In solchen Fällen
ist eine Wappenneustiftung erforderlich. Das neu gestiftete Wappen kann sich
stark an das des der Mutter oder des Großvaters ausrichten. Es wird
dann durch sogenannte Beizeichnungen "gemindert".