Die Wappenführung unehelicher Nachkommen

Grundsätzlich kann jede Person ein Wappen führen. Sofern der oder die Wappenstifter nichts anderes verfügt haben gilt: bei unehelichen Nachkommen kann bzw. darf nicht das Wappen der Mutter oder des Großvaters mütterlicherseits weitergeführt werden. In solchen Fällen ist eine Wappenneustiftung erforderlich. Das neu gestiftete Wappen kann sich stark an das des der Mutter oder des Großvaters ausrichten. Es wird dann durch sogenannte Beizeichnungen "gemindert".




Familienarchiv / Familienforschung Roffmann